Es gibt einige
Unterschiede zwischen Händler*innen und Freiberufler*innen
in Bezug auf
die geeignete Rechtsstruktur. Die Wahl ist für die Freiberufler*in
beschränkt,
obwohl es einige besondere Rechtsformen gibt, insbesondere im Hinblick auf die
Haftungsbeschränkung. Freiberufler*innen
melden sich
nicht beim Handelsamt an, sondern beantragen direkt eine Steuernummer beim Finanzamt.
Zunächst
sollten Sie im Voraus bei der Industrie- und Handelskammer oder der
Handwerkskammer nachfragen, was Sie für die Registrierung Ihres Unternehmens
benötigen. Sie können auch die Dienstleistungen der kommunalen Behörden und
regionalen Business Development Units nutzen. Auch die Gemeindeämter können Ihnen
mitteilen, ob Sie spezielle Zertifikate, Genehmigungen oder Voraussetzungen
benötigen.
Eine Person,
die ein Unternehmen gründet und die kein/e Freiberufler*in ist, ist ein/e Händler*in. Die Gewerbetreibenden müssen ihre Tätigkeit im Gewerbeamt in der Kommune/Gemeinde anmelden, in der sie ihre Tätigkeit aufnehmen werden.
Auch
Geschäftsleute und Unternehmen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
müssen im
elektronischen Handelsregister eingetragen werden. Normalerweise tun Sie das
mit einer/m
Notar*in.
Wenn Ihr
Unternehmen Teil des Handwerks ist, das eine Lizenz benötigt, müssen Sie eine
Ausnahme für Ihre Eintragung im Gewerbeamt in der Handwerkskammer beantragen.